SoLo-Fahrschule

Weg zum Führerschein

Das Mindestalter zum Führen von Motorfahrzeugen beträgt für
die Kategorien B und BE: 17 Jahre; Führerausweise

  • Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothilfekurs, darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.)               Nothelfer am Bahnhof oder firsthelp

  • Formular "Gesuch um einen Lernfahrausweis" ausfüllen (erhältlich bei der MFK, bei der Polizei oder online unter Motorfahrzeugkontrolle Solothurn)
  • Sehtest bei einem Optiker oder bei einem Augenarzt durchführen lassen
  • Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle mit allen erforderlichen Unterlagen (inklusive zwei farbigen Passfotos im Format 35 x 45 mm, Identitätskarte oder Pass) zur Kontrolle der Personalien und für die Identifikation.
  • Anstelle der Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle ist auch eine persönliche Vorsprache bei der Motorfahrzeugkontrolle möglich. Alle Unterlagen müssen mitgebracht werden.
  • Das Gesuch um einen Lernfahrausweis wird durch die Motorfahrzeugkontrolle verarbeitet und du erhältst so bald als möglich eine schriftliche Benachrichtigung über die Zulassung zur Theorieprüfung. Die Theorieprüfung kann erst nach Erhalt dieser Bestätigung abgelegt werden.
  • Schnell und sicher zur Prüfung (inkl. Gutschein für deine praktische Fahrlektionen) https://theorie24.ch/de/school/3172
  • Die Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters absolviert werden. Die Prüfungszeiten sind Dienstag bis Freitag von 12.45-15.00 Uhr. Die Theorieprüfung kann nur nach vorgängiger Anmeldung absolviert werden. (Online oder mit dem Anmeldeformular zur theoretischen Führerprüfung) absolviert werden.  (Motorfahrzeugkontrolle Solothurn)
  • Nach bestandener Theorieprüfung und dem Erhalt des Lernfahrausweises kann mit dem praktischen Fahrunterricht begonnen und der Verkehrskundekurs absolviert werden. 
  • Für unter 20-jährige besteht von der Erteilung des Lernfahrausweises an gerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten. Dies gilt nicht für Personen, die den Lernfahrausweis der Kategorie B vor dem 31.12.2020 erworben haben. Übergangsrecht: Wer im Jahr 2021 das 18. Altersjahr vollendet und den Lernfahrausweis der Kategorie B in diesem Jahr erwirbt, wird ab dem 18. Geburtstag zur praktischen Führerprüfung zugelassen, auch wenn er den Lernfahrausweis noch nicht während eines Jahres besitzt.
  • Die praktische Führerprüfung rundet die Grundausbildung ab und man erhält den Führerausweis auf Probe, Gültig 3 Jahre.
  • Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten ist innerhalb der ersten 12 Monate der Probezeit 1 Weiteraus-bildungskurs zu besuchen. Nach Ablauf der Probezeit wird Ihnen der definitive Führerausweis direkt durch das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons zugestellt. https://www.tcs.ch

WAB Kurse für Ausweise mit Ablaufdatum 2020 oder später: https://www.tcs.ch

  • Wer über einen Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum 2020 oder später verfügt, muss künftig nur noch den neuen WAB-TAG absolvieren oder nachweisen, dass er den heutigen WAB-Kurs 1 besucht hat.
  • Wer vor dem 31.12.2019 einen Führerausweis auf Probe erworben hat, kann anstelle des neuen WAB-Tages den heutigen WAB-Kurs 1 absolvieren. Die Weiterausbildung muss innerhalb von 3 Jahren absolviert werden.
  • Wer nach dem 31.12.2019 einen Führerausweis auf Probe erwirbt, muss die Weiterausbildung innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Führerausweises auf Probe absolvieren.

Theorie lernen leicht gemacht mit den Theoriefragen auf allen Geräten!

Theorie24

Bei Fragen kontaktiere mich unter:

info@solo-fahrschule.ch oder 079 359 74 15

 
 

Videos Private Übungsfahrten / Führerprüfung

Startklar? Dann schau dir die praktischen Tipps zum sicheren Fahren und erfolgreichen Führerprüfung an. (Quelle asa/bfu)

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SoLo-Fahrschule, Peter Thomi, Hauptstrasse 66d, 4552 Derendingen (SO)

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