Weg zum Führerschein
Das Mindestalter zum Führen von Motorfahrzeugen beträgt für
die Kategorien B und BE: 17 Jahre; Führerausweise
- Formular "Gesuch um einen Lernfahrausweis" ausfüllen (erhältlich bei der MFK, bei der Polizei oder online unter Motorfahrzeugkontrolle Solothurn)
- Sehtest bei einem Optiker oder bei einem Augenarzt durchführen lassen
- Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle mit allen erforderlichen Unterlagen (inklusive zwei farbigen Passfotos im Format 35 x 45 mm, Identitätskarte oder Pass) zur Kontrolle der Personalien und für die Identifikation.
- Anstelle der Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle ist auch eine persönliche Vorsprache bei der Motorfahrzeugkontrolle möglich. Alle Unterlagen müssen mitgebracht werden.
- Das Gesuch um einen Lernfahrausweis wird durch die Motorfahrzeugkontrolle verarbeitet und du erhältst so bald als möglich eine schriftliche Benachrichtigung über die Zulassung zur Theorieprüfung. Die Theorieprüfung kann erst nach Erhalt dieser Bestätigung abgelegt werden.
- Schnell und sicher zur Prüfung (inkl. Gutschein für deine praktische Fahrlektionen) https://theorie24.ch/de/school/3172
- Die Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters absolviert werden. Die Prüfungszeiten sind Dienstag bis Freitag von 12.45-15.00 Uhr. Die Theorieprüfung kann nur nach vorgängiger Anmeldung absolviert werden. (Online oder mit dem Anmeldeformular zur theoretischen Führerprüfung) absolviert werden. (Motorfahrzeugkontrolle Solothurn)
- Nach bestandener Theorieprüfung und dem Erhalt des Lernfahrausweises kann mit dem praktischen Fahrunterricht begonnen und der Verkehrskundekurs absolviert werden.
- Für unter 20-jährige besteht von der Erteilung des Lernfahrausweises an
gerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten. Dies gilt nicht
für Personen, die den Lernfahrausweis der Kategorie B vor dem 31.12.2020
erworben haben. Übergangsrecht: Wer im Jahr 2021 das 18. Altersjahr
vollendet und den Lernfahrausweis der Kategorie B in diesem Jahr
erwirbt, wird ab dem 18. Geburtstag zur praktischen Führerprüfung
zugelassen, auch wenn er den Lernfahrausweis noch nicht während eines
Jahres besitzt.
- Die praktische Führerprüfung rundet die Grundausbildung ab und man erhält den Führerausweis auf Probe, Gültig 3 Jahre.
- Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten ist innerhalb der ersten
12 Monate der Probezeit 1 Weiteraus-bildungskurs zu besuchen. Nach Ablauf
der Probezeit wird Ihnen der definitive Führerausweis direkt durch das
Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons zugestellt. https://www.tcs.ch
WAB Kurse für Ausweise mit Ablaufdatum 2020 oder später: https://www.tcs.ch
- Wer über einen Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum 2020 oder später
verfügt, muss künftig nur noch den neuen WAB-TAG absolvieren oder
nachweisen, dass er den heutigen WAB-Kurs 1 besucht hat.
- Wer vor dem 31.12.2019 einen Führerausweis auf Probe erworben hat, kann
anstelle des neuen WAB-Tages den heutigen WAB-Kurs 1 absolvieren. Die
Weiterausbildung muss innerhalb von 3 Jahren absolviert werden.
- Wer nach dem 31.12.2019 einen Führerausweis auf Probe erwirbt, muss die
Weiterausbildung innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des
Führerausweises auf Probe absolvieren.
Theorie lernen leicht gemacht mit den Theoriefragen auf allen Geräten!
Bei Fragen kontaktiere mich unter:
info@solo-fahrschule.ch oder 079 359 74 15
Videos Private Übungsfahrten / Führerprüfung
Startklar? Dann schau dir die praktischen Tipps zum sicheren Fahren und erfolgreichen Führerprüfung an. (Quelle asa/bfu)